Theater Quedlinburg

Der Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 16.11.2016 "Lesen im Kaffeesatz beendet" hat bei einigen Theaterfreunden und auch bei Vereinsmitgliedern alte Ängste wieder lebendig werden lassen. Die Zweckverbandsversammlung hat einer externen Begutachtung von möglichen Rechtsformen des Nordharzer Städtebundtheaters zugestimmt.

Es gab in den letzten Jahren wiederholt Versuche, die Kosten für ein Drei-Sparten-Theater zu minimieren. Das ging vom Bemühen, weitere Träger für den Zweckverband zu gewinnen, über die Änderung der Rechtsform bis zu Fusionsbemühungen mit dem Theater Eisleben.

Die Rechtsform eines Zweckverbandes hat sich bisher als stabil und zuverlässig erwiesen. Allen Unkenrufen zum Trotz konnten wir das Theater bis heute erhalten, wenn auch unter schmerzlichen Einsparungen - wir zählen zu den deutschen Theatern mit den geringsten Gagen, die Personaldecke ist bis zur Schmerzgrenze abgeschmolzen.

Nun ist es nur legitim, wenn die Träger des Theaters (Landkreis Harz und die Städte Halberstadt und Quedlinburg) die kommunalen Ausgaben auf den Prüfstand stellen. Die Wünsche sind stets größer als die Möglichkeiten ihrer Realisierung. Auch unser Land Sachsen-Anhalt, ohne dessen Förderung unser Städtebundtheater keine Chance hätte, bildet da keine Ausnahme. Am Ende geht es immer um die Entscheidung, was wir uns leisten wollen und können.

Nahezu unstrittig unter allen Theatermachern und politisch Verantwortlichen ist die Tatsache, dass ein Drei-Sparten-Theater niemals gewinnbringend betrieben werden kann wenn es sich der deutschen Theatertradition verpflichtet fühlt und den damit verbundenen Bildungsauftrag ernst nimmt. Es kann immer nur darum gehen, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst effektiv umzugehen, durch hohe künstlerische Qualität und Eingehen auf Publikumserwartungen die Einnahmenseite zu stärken und durch die Verteilung der Lasten auf möglichst viele Geldgeber deren Belastung in Grenzen zu halten.

Was nun die beschlossene Begutachtung (die natürlich nicht zum Nulltarif zu bekommen ist) betrifft, bleibt abzuwarten, wie objektiv diese ausfällt. Wir kennen alle Beispiele von Gutachten, die Einzelinteressen, in der Regel die der Auftraggeber besonders berücksichtigen.

Wenn die Zweckverbandsmitglieder ehrlich nach einer effektiveren und für den Theaterbetrieb mindestens genauso sicheren Rechts- und/oder Betriebsform suchen, ist das Ganze nur zu begrüßen.

Wer nur auf Kosteneinsparungen um jeden Preis aus ist, sollte offen dazu stehen, die Ausgaben für ein Gutachten sparen und aus dem Zweckverband austreten!

Wir fordern, dass die Aussagen des Gutachtens der Öffentlichkeit zugängig sind und eine Entscheidung erst nach sachlicher öffentlicher Diskussion getroffen wird. Eine Entscheidung, die nicht ausschließen darf, dass wir vielleicht die beste Rechtsform bereits seit 25 Jahren haben.

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